9. MaRisk-Novelle: Was sich in AT 9 ändert und was bei den Meldungen bleibt
IKT-Dienstleistungen unter DORA fallen nicht mehr unter AT 9, der Auslagerungsbeauftragte entfällt. Bei den Anzeigen ist die Lage weniger eindeutig, als oft behauptet wird.

Blog
Fachbeiträge zu DORA, Auslagerungsmanagement, Informationssicherheit und Payments aus der Projektpraxis.
IKT-Dienstleistungen unter DORA fallen nicht mehr unter AT 9, der Auslagerungsbeauftragte entfällt. Bei den Anzeigen ist die Lage weniger eindeutig, als oft behauptet wird.
Die Vorlage ist vorgegeben, das Befüllen nicht. Wo Register in der Praxis Lücken haben und wie man sie schließt, bevor die BaFin nachfragt.
Seit DORA reicht die Frage „Auslagerung ja oder nein?“ nicht mehr. Eine zweite Achse entscheidet mit, und sie betrifft auch den sonstigen Fremdbezug.
Feststellungen im Auslagerungsmanagement haben meist dieselbe Ursache: fehlende Übersicht. Ein Vorgehen in vier Schritten aus mehreren Fintech-Projekten.
Rahmenwerk beschlossen, Berichte laufen, Zuständigkeiten sind verteilt. Ob das Leitungsorgan damit tatsächlich steuert, zeigt sich erst an Zielen, Schwellen und Entscheidungen.
Viele Häuser halten ihre Verträge für DORA-konform und verweisen bei Lücken auf das Risikomanagement. Belastbar wird das erst, wenn Lücken, Risiken und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die jährliche Einreichung lässt sich mit Kraftaufwand stemmen. Die eigentliche Probe ist eine Anfrage der Aufsicht zu einem beliebigen Stichtag.
Neue Beiträge per RSS-Feed abonnieren.
Sprechen Sie uns an. Ein kurzes Gespräch zeigt, wie sich die Anforderungen auf Ihre Organisation übertragen lassen.