Outsourcing & Third-Party-Risk

Auslagerungsmanagement nach MaRisk, EBA-Leitlinien und DORA

Ob Aufbau, Neuausrichtung oder kurzfristige Besetzung der Funktion: Ziel ist ein Outsourcing-Management, das regulatorisch sicher ist und im Alltag effizient läuft.

Leistungen

Drei Wege zu einem belastbaren Auslagerungsmanagement

01

Operativ als Interim-Manager

Wenn kurzfristig Fach- oder Führungskompetenz im Outsourcing und Vendor Management fehlt.

  • Steuerung des Auslagerungsmanagements in der Linie oder als Stabsstelle
  • Koordination von Dienstleistern und Einhaltung der regulatorischen Anforderungen
  • Umsetzung und Kontrolle von Service Level Agreements
  • Risikobewertungen und Audit-Anforderungen
02

Projektbasierte Beratung

Einführung, Anpassung und Optimierung des Outsourcing-Frameworks.

  • GAP-Analyse bestehender Prozesse
  • Outsourcing-Strategie für effiziente, regulatorisch sichere Strukturen
  • Anpassung von Verträgen und Governance-Modellen
  • Monitoring- und Reporting-Prozesse, KPI und KRI
03

Compliance & Risikomanagement

Die regulatorischen Anforderungen an Auslagerungen vollständig erfüllen.

  • Umsetzung von MaRisk AT 9, § 25b KWG, EBA-Leitlinien und DORA
  • Risikobewertungen und Criticality Assessments
  • Notfallkonzepte und Exit-Strategien
  • Risikoreporting und Berichtsstrukturen

Schwerpunkte

Worauf es in der Praxis ankommt

Klassifizierung

Saubere Abgrenzung von Auslagerung und sonstigem Fremdbezug, Einstufung wesentlicher Auslagerungen und kritischer oder wichtiger Funktionen.

Risikoanalyse

Inhärentes und residuales Risiko nachvollziehbar bewerten, Reassessments laufender Auslagerungen fristgerecht durchführen.

Kontrollen & Kennzahlen

KPI und KRI mit Aussagekraft, Kontrollen im internen Kontrollsystem und ein SLA-Reporting, das Abweichungen früh zeigt.

Cloud-Dienstleister

Besonderheiten von Anbietern wie AWS oder Microsoft Azure: Standardverträge, Prüfungsrechte, Datenstandorte und Exit-Fähigkeit.

Warum Goldbek Consulting

Erfahrung aus beiden Rollen

Beratung und operative Verantwortung als Outsourcing Manager bei Fintechs und IKT-Dienstleistern.

Fachlich

Langjährige Outsourcing-Erfahrung

Vendor Management, Third-Party-Risk und Aufsichtsanforderungen aus der Projektpraxis.

Praktisch

Konkrete Lösungen

Register, Prozesse und Reportings, die im Tagesgeschäft genutzt werden – nicht nur Konzeptpapiere.

Flexibel

Interim oder Projekt

Bedarfsgerecht, mit klarer Übergabe an das eigene Team.

FAQ

Häufige Fragen zum Auslagerungsmanagement

Wann liegt eine Auslagerung nach MaRisk AT 9 vor?

Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die sonst vom Institut selbst erbracht würden. Davon abzugrenzen ist der sonstige Fremdbezug. Die Einordnung entscheidet über Risikoanalyse, Vertragsinhalte und Überwachungsintensität.

Was gehört in ein Auslagerungsregister?

Nach den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen unter anderem alle Auslagerungsvereinbarungen mit Dienstleister, Leistungsbeschreibung, Laufzeiten, Einstufung als kritisch oder wichtig, Datenstandorte, Subauslagerungen und das Datum der letzten Risikobewertung. Für IKT-Dienstleistungen kommt das DORA-Informationsregister hinzu – beide Register sollten auf derselben Datenbasis aufsetzen.

Interim-Management oder Projekt – was passt?

Interim-Management eignet sich, wenn eine Funktion kurzfristig besetzt werden muss, etwa bei Vakanz oder nach Feststellungen der Aufsicht. Ein Projekt passt, wenn ein klar umrissenes Ergebnis entstehen soll, zum Beispiel ein neuer Auslagerungsprozess oder ein SLA- und KRI-Reporting. Beides lässt sich kombinieren.

Was ändert DORA am Auslagerungsmanagement?

Für IKT-Dienstleistungen gelten zusätzliche Anforderungen an Risikobewertung, Vertragsinhalte, Überwachung, Exit-Strategien und das Informationsregister. Details dazu auf der Seite zur DORA-Umsetzung.

Auslagerungsmanagement neu aufstellen oder Funktion kurzfristig besetzen?

Ob operative Unterstützung oder projektbezogene Beratung – ein unverbindliches Erstgespräch klärt Umfang und Vorgehen.