Die Digital Operational Resilience Act (DORA) stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Neuerungen für die Finanzbranche dar. Ziel ist es, die operationelle Resilienz zu stärken und Risiken durch IT-Ausfälle oder Cyberangriffe zu minimieren. Besonders betroffen sind Unternehmen mit umfangreichen Auslagerungen an externe IT-Dienstleister, da DORA strikte Anforderungen an das Risikomanagement, die Überwachung und die vertragliche Gestaltung von Dienstleistungsverhältnissen stellt.
Als Goldbek Consulting GmbH unterstützen wir Finanzinstitute und Unternehmen dabei, die neuen regulatorischen Anforderungen effizient und praxisnah umzusetzen.
Die Auswirkungen von DORA auf das Auslagerungsmanagement
DORA bringt verschärfte Vorschriften für das Management von Drittanbietern mit sich. Diese lassen sich in folgende Kernbereiche unterteilen:
🔹 Risikomanagement für Drittanbieter
• Finanzinstitute müssen ein umfassendes Risikomanagement für externe IT-Dienstleister implementieren.
• Kritische Abhängigkeiten sind systematisch zu analysieren und regelmäßig zu bewerten.
• Unternehmen müssen gewährleisten, dass auch ausgelagerte Prozesse den DORA-Anforderungen entsprechen.
🔹 Erweiterte Vertragsanforderungen
• Neue Mindestanforderungen an Outsourcing-Verträge, u. a. detaillierte SLA-Regelungen, Audit-Rechte und klare Verantwortlichkeiten bei Cybervorfällen.
• Transparenzpflichten für Drittanbieter, insbesondere bei Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkonzepten.
🔹 Stärkere Überwachung und Meldepflichten
• Unternehmen müssen eine laufende Überwachung der Dienstleister sicherstellen und deren Resilienz kontinuierlich bewerten.
• Neue Meldepflichten für schwerwiegende IT-Störungen, auch wenn diese bei externen Anbietern auftreten.
• Finanzunternehmen müssen in der Lage sein, den Betrieb auch bei Ausfall eines kritischen Dienstleisters fortzuführen.
🔹 Direkte EU-Aufsicht über kritische Drittanbieter
• Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister und andere kritische Outsourcing-Partner können unter direkte EU-Aufsicht gestellt werden.
• Neue Prüfmechanismen und Berichtspflichten für besonders relevante Drittanbieter.
Unsere Beratungsleistungen zur DORA-Umsetzung im Auslagerungsmanagement
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Outsourcing-Strategien DORA-konform zu gestalten:
✅ Gap-Analyse & Strategieentwicklung
– Identifikation bestehender Risiken und DORA-Lücken im Auslagerungsmanagement
– Entwicklung einer maßgeschneiderten Compliance-Strategie
✅ Anpassung von Verträgen & Governance-Strukturen
– Überprüfung und Anpassung bestehender Verträge mit IT-Dienstleistern
– Umsetzung von vertraglichen Kontrollmechanismen & Audit-Rechten
✅ Risikomanagement & Überwachung externer Dienstleister
– Entwicklung und Implementierung eines DORA-konformen Risikomanagement-Frameworks
– Einführung von Überwachungsmechanismen und Notfallplänen
✅ Schulung & Awareness
– Trainings für Mitarbeiter zu den neuen regulatorischen Anforderungen
– Workshops zur Umsetzung in der Praxis
Jetzt auf DORA vorbereiten – mit Goldbek Consulting
DORA tritt am 17. Januar 2025 in Kraft – handeln Sie jetzt, um Ihre Outsourcing-Prozesse rechtskonform und resilient aufzustellen.
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